Baumbestattung

Wir sind Bestattungen Alfred Roth,

Ihr Bestatter in Remscheid.

Die Aussicht, in einem stillen Waldstück die letzte Ruhe zu finden und schon bald wieder eins zu sein mit der Natur, ist für viele Menschen sehr tröstlich. Diese Form der Baumbestattung ist außerdem kostengünstig und nachhaltig und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Wir bei Bestattungen Alfred Roth beraten Sie gern zu allen Aspekten zum Thema Baumbestattungen.

Bestattungen Alfred Roth in Remscheid

Wir sind Bestattungen Alfred Roth (Inhaber Frank Pinnow), ein modernes Bestattungsinstitut mit 2 Standorten in Remscheid. Bei uns bekommen Sie alle Bestattungsleistungen aus einer Hand. Vom hauseigenen Sänger, einem Steinmetz,  einer mehrfach ausgezeichneten Floristin bis hin zur Grabpflege oder der Bestattungsvorsorge. Wir sind für Sie auch im Trauerfall 24h telefonisch erreichbar.

Baumbestattung im FriedWald

In Deutschland gibt es viele FriedWald-Standorte. Diese sind als Friedhöfe ausgezeichnet und eine Beerdigung hier ist rechtlich erlaubt. Eine Ruhestätte kann bereits zu Lebzeiten ausgewählt werden. Hierfür werden eigens Führungen angeboten. Es stehen verschiedene Grabformen zur Verfügung: für Einzelpersonen, Partnerbäume für Eheleute, Geschwister oder Freunde, Familienbäume für größere Gruppen und ein einzelnes Grab einem Gemeinschaftsbaum. Die Grabstätten befinden sich um den Baum herum und die Laufzeit beträgt 99 Jahre. Ein kleines Namensschild zeigt, wer hier bestattet wurde. Auf Wunsch kann auf ein Schild verzichtet werden, sodass das Grab für FriedWald-Besucher anonym ist.

Baumbestattung im RuheForst

In einem RuheForst muss die Mitte einer Grabfläche nicht unbedingt ein Baum sein. Auch ein Strauch oder ein Baumstumpf sind möglich. Ein RuheForst bietet also mehr Spielraum. Hier können RuheBiotope entstehen. Jedes RuheBiotop bietet Platz für zwölf Urnengräber. Sie haben die Möglichkeit, einen oder mehre Grabplätze in einem RuheBiotop zu erwerben oder aber ein gesamtes RuheBiotop. Die Laufzeit für ein Grab beträgt auch hier 99 Jahre. Das Grab kann namentlich gekennzeichnet werden, das ist aber nicht verpflichtend.

Share by: